Lizenz-Vertrag LESOSAI

Die Nutzung der beiliegenden, funktionsfähigen Codeversion von Lesosai und der dazugehörigen Dokumentation („Produkt“) wird Ihnen zu den festgelegten Bedingungen in der hier vorliegenden LESOSAI ENDNUTZER- LIZENZVEREINBARUNG („VEREINBARUNG“) gestattet. DURCH DRÜCKEN DES SYMBOLS „EINVERSTANDEN“ ODER DURCH INSTALLATION ODER NUTZUNG DES LESOSAI ERKENNEN SIE DIE IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTEN BEDINGUNGEN AN. WENN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN ERKLÄREN, KLICKEN SIE NICHT AUF DAS SYMBOL „EINVERSTANDEN“ UND INSTALLIEREN ODER NUTZEN SIE WEDER DEN LESOSAI NOCH TEILE DAVON.
WÄHREND UND NACH DER INSTALLATION VON LESOSAI WIRD ES IHNEN VIELLEICHT ERMÖGLICHT, ZUSÄTZLICHE SOFTWAREKOMPONENTEN VON DRITTANBIETERN ZU INSTALLIEREN. DIE INSTALLIERUNG UND NUTZUNG SOLCHER DRITTANBIETER KOMPONENTEN WIRD DURCH GESONDERTE LIZENZVEREINBARUNGEN GEREGELT.

1. LIZENZGEWÄHRUNG. E4tech Software SA gewährt Ihnen mit dieser Lizenz ein nicht-ausschließliches Recht zur Nutzung dieser funktionsfähigen Codeversion des Produkts. Diese Lizenzvereinbarung regelt außerdem sämtliche von E4tech Software SA herausgegebenen Software Upgrades, welche die Originalversion ersetzen und/oder ergänzen, sofern solche Upgrades nicht durch gesonderte Lizenzen mit eigens definierten Bedingungen geregelt werden.

2. BEENDIGUNG. Bei Verstoß gegen diese Lizenzvereinbarung enden die Nutzungsrechte am Produkt unverzüglich und ohne Benachrichtigung. Sämtliche in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen, ausgenommen die Lizenzgewährung (Absatz 1), bleiben nach Ende der Vereinbarung jedoch weiter bestehen. Bei Beendigung müssen sämtliche Kopien des Produkts vernichtet werden.

3. EIGENTUMSRECHTE. E4tech Software SA behält sich für sich und im Namen seiner Lizenznehmer sämtliche geistigen Eigentumsrechte am Produkt, ausgenommen jener Rechte, die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährt werden, vor. Sie dürfen Markenzeichen, Logos, Hinweise auf Urheberrechte oder andere Eigentumsrechte in oder am Produkt weder entfernen noch verändern. Diese Lizenz gewährt Ihnen kein Recht, Markenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Logos von E4tech Software SA oder seinen Lizenznehmern zu verwenden.

4. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. DAS PRODUKT WIRD IHNEN „WIE BESEHEN“ EINSCHLIESSLICH EVENTUELL VORHANDENER FEHLER ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SOWEIT ES DAS GESETZ ZULÄSST, SCHLIESSEN E4tech Software SA, DESSEN ZULIEFERER, VERTRIEBSPARTNER UND LIZENZNEHMER JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, SOWOHL AUSDRÜCKLICHER ALS AUCH STILLSCHWEIGENDER NATUR AUS, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GARANTIE FÜR FEHLERFREIHEIT, VERKÄUFLICHKEIT, TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON EIGENTUMSRECHTEN, WOBEI DIESE AUFZÄHLUNG NICHT ABSCHLIESSEND IST. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH EIGNUNG, QUALITÄT UND LEISTUNG DES PRODUKTS LIEGT BEI IHNEN. DIESER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS GILT UNGEACHTET MÖGLICHER VERFEHLUNG EINES ANGESTREBTEN ZWECKS. IN EINIGEN LÄNDERN IST DIE BESCHRÄNKUNG BZW. DER HAFTUNGSAUSSCHLUSS NICHT ZULÄSSIG, SODASS DIESE EINSCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT ZUTRIFFT.

5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. VORBEHALTLICH DER GESETZGEBUNG HAFTEN WEDER E4tech Software SA NOCH DESSEN ZULIEFERER, VERTRIEBSPARTNER, GESCHÄFTSFÜHRER, LIZENZNEHMER, MITARBEITER UND BEVOLLMÄCHTIGTE (ZUSAMMENGEFASST DIE „E4tech Software SA GRUPPE“) FÜR MITTELBARE, KONKRETE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE SCHÄDEN UND FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IN ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER AUS DER NUTZUNG VON BZW. UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DIESES PRODUKTS ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH, GESCHÄFTSVERLUST, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUST UND COMPUTERFEHLER ODER -STÖRUNGEN, WOBEI DIESE AUFZÄHLUNG NICHT ABSCHLIESSEND IST, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDE UND UNGEACHTET DER GRUNDLAGE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER SONSTIGES), AUF DER SOLCHE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE BASIEREN. DIE SICH AUF DIESE VEREINBARUNG GRÜNDENDE GEMEINSAME HAFTUNG DER E4tech Software SA GRUPPE BESCHRÄNKT SICH IHNEN GEGENÜBER AUF EINEN BETRAG VON BIS AUF DEN BETRAG, DEN SIE (MÖGLICHERWEISE) ALS KÄUFER FÜR DIE LIZENZIERTE SOFTWARE BEZAHLT HABEN. IN EINIGEN LÄNDERN IST DIE BESCHRÄNKUNG BZW. DER HAFTUNGSAUSSCHLUSS VON MITTELBAREN, KONKRETEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SODASS DIESE EINSCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT ZUTRIFFT.

6. Das Programm wurde in Zusammenarbeit mit dem EPFL Sonnenenergie- und Bauphysiklabor entwickelt (LESO-PB). Die EPFL gewährt keinerlei Garantie in Zusammenhang mit dem Computerprogramm und ist in keinem Fall ersatzpflichtig für Schäden, die aufgrund dessen Benutzung entstehen.

8. SONSTIGES. (a) Dieser Lizenzvertrag enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen E4tech Software SA und Ihnen bezüglich des Vertragsgegenstandes, und diese können lediglich durch einen von E4tech Software SA entsprechend autorisiertem Vertreter durch einen schriftlichen Zusatz geändert werden. (b) Vorbehaltlich eventuell anwendbarer anders lautender gesetzlicher Bestimmungen, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen des unter Ausschluss des Kollisionsrechts. (c) Diese Vereinbarung unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf. (d) Sollten Teile dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, so werden diese Teile gemäß den ursprünglichen Absichten der Vertragsparteien neu aufgesetzt, und die verbleibenden Abschnitte bleiben vollumfänglich verbindlich. (e) Ein Verzicht der einen oder anderen Partei auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder deren Nichterfüllung zu irgendeinem Zeitpunkt, stellt keinen Verzicht auf eine solche Bestimmung oder eine nachfolgende Nichterfüllung einer solchen Bestimmung dar. (f) Vorbehaltlich der Gesetzgebung ist Franzosisch die maßgebliche Sprache dieser Vereinbarung. (g) Sie können Ihre in dieser Vereinbarung festgehaltenen Rechte an jede andere Partei abtreten, die diesen Bestimmungen zustimmt und sich ihnen verpflichtet; E4tech Software SA kann ihre in dieser Vereinbarung festgehaltenen Rechte bedingungslos abtreten. h) Diese Vereinbarung ist bindend und wirkt zugunsten der Parteien, ihrer Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger.